Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun

  11.03.2021 Kirchliche Publikationen

Verordnung über Sonderprämien: Inkrafttreten Anpassungen der Tarife Benützungsgebühren Räumlichkeiten Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen und Goldiwil-Schwendibach
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun folgende Verordnung und Tarife erlassen resp. angepasst hat:

– Beschluss des KKR vom 3. September 2020, Anpassung Tarif Benützungsgebühren Räumlichkeiten Reformierte Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendibach. 
– Beschluss des KKR vom 5. November 2020, Anpassung Tarif Benützungsgebühren Räumlichkeiten Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen und
– Beschluss des KKR vom 3. Dezember 2020, Erlass Verordnung über die Auszahlung von Sonderprämien an Angestellte.

Diese Verordnung und die Tarifanpassungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2021 in Kraft.

Gegen die Beschlüsse des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Thun, 21. Dezember 2020
Der Kleine Kirchenrat


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