Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun

  10.02.2021 Kirchliche Publikationen

Organisationsverordnung; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 die Organisationsverordnung der Kirchgemeinde erlassen hat. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden tritt die Organisationsverordnung am 1. März 2021 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde erhoben werden beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, bzw. beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Namens der Röm.-kath.
Kirchgemeinde Thun:
Der Verwalter, Renato Kocher


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