Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
21.04.2021 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Sozialkommission: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 2. April 2021 die Verordnung über die Sozialkommission genehmigt hat.
Diese Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Juni 2021 in Kraft.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 19. April 2021
Der Kleine Kirchenrat