Reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
23.06.2021 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Unterrichtskommission und Verordnung über die Orgelkommission
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 3. Juni 2021 Änderungen der Verordnung über die Unterrichtskommission und am 6. Mai 2021 Änderungen der Verordnung über die Orgelkommission genehmigt hat.
Diese Änderungen der Verordnung treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, wie folgt in Kraft:
– Die Verordnung über die Unterrichtskommission per 1. Januar 2021.
– Die Verordnung über die Orgelkommission per 1. Juli 2021.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 17. Juni 2021
Der Kleine Kirchenrat
