Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
14.07.2021 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat
Infolge Demission eines Mitglieds der Kirchgemeinde Thun-Strättligen im Grossen Kirchenrat ist eine Neuwahl für die Amtsperiode 2019–2022 erforderlich:
Wahl von 1 Mitglied der Kirchgemeinde Thun-Strättligen
René Schenk, Pfarrhausweg 22, 3604 Thun
Weitere Wahlvorschläge können durch schriftliche Erklärung von wenigstens 20 stimmberechtigten Gemeindegliedern eingereicht werden. Sie sind dem zuständigen Kirchgemeinderat bis spätestens 14 Tage nach dieser Veröffentlichung, d.h. bis 29. Juli abzugeben.
Sind nur so viele Personen vorgeschlagen, wie in den betreffenden Kirchgemeinden zu wählen sind, erklärt der Kirchgemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stille Wahl, Art. 14, Abs. 5 OgR). Gehen mehr Vorschläge ein als Mitglieder zu wählen sind, wird die Wahl an einer Kirchgemeindeversammlung durchgeführt.
Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
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