Reformierte Kirchgemeinde Thun-Strättligen
14.04.2022 Kirchliche PublikationenTeilrevision Organisationsreglement Kirchgemeinde Thun-Strättligen
Genehmigung und Inkrafttreten
Die von der Kirchgemeindeversammlung am 27. Februar 2022 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglementes der Kirchgemeinde Thun-Strättligen wurde in Anwendung von Art. 56 des kant. Gemeindegesetzes vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. April 2022 genehmigt. Die Genehmigung und das Inkrafttreten des teilrevidierten OgR per 1. März 2022 werden hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht. Das Organisationsreglement kann im Internet unter www. kirchgemeindestraettligen.ch heruntergeladen werden oder im Kirchgemeindesekretariat, Schulstrasse 45b, 3604 Thun, bezogen werden.
