Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun
14.04.2022 Kirchliche PublikationenVerordnung Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen;
Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 22. März 2022 die Verordnung Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Kirchgemeinde erlassen hat. Vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden tritt die Verordnung Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen am 1. Mai 2022 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde erhoben werden beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, bzw. beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Namens der Röm.-kath.
Kirchgemeinde Thun:
Der Verwalter, Renato Kocher
