Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
09.06.2022 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat, Beschlüsse vom 30. Mai 2022
1. Protokoll der Sitzung vom 29. November 2021.
Das Protokoll der Sitzung vom 29. November 2021 wird genehmigt.
2. Vizepräsidium Kleiner Kirchenrat. Thomas Straubhaar wird für den Rest der laufenden Amtsperiode als Vizepräsident des Kleinen Kirchenrats gewählt.
3. Personalkommission. René Schenk wird für den Rest der laufenden Amtsperiode als neues Mitglied der Personalkommission gewählt.
4. Jahresrechnung 2021; Genehmigung.
4.1 Die vom Kleinen Kirchenrat bewilligten Nachkredite werden zur Kenntnis genommen.
4.2 Der Nachkredit von Fr. 172 500.– für Einlagen in die Spezialfinanzierungen Weiterbildung und Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen wird genehmigt.
4.3 Die Jahresrechnung 2021 mit einem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 13 058.68 bei einem Gesamtaufwand von Fr. 9 293 363.04 und einem Gesamtertrag von Fr. 9 306 421.72 wird genehmigt.
4.4 Die Investitionsrechnung 2021 mit Nettoausgaben von total Fr. 0.– wird genehmigt.
5. Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird als Revisions- und Datenaufsichtsstelle für das Jahr 2022 gewählt.
6. Das Reglement über die Spezialfinanzierung für kirchgemeindeübergreifende Projekte vom 30. Mai 2022 wird genehmigt und auf 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.
7. Änderung des Personalreglements mit Verordnung. Die Ferien für das Personal werden um 6 Tage erhöht und die 41-Stundenwoche eingeführt.
8. Zentrum Gwatt, Verkauf der Landreserve an die Stadt Thun. Das Geschäft wird zurückgewiesen mit der Auflage, dass bei der nächsten Vorlage eine Abgabe im Baurecht vorzusehen ist.
9. Brot für alle; Spendenziele 2022.
Die Verteilung des Spenden in der Höhe von Fr. 27 000.– zugunsten verschiedener Projekte wird genehmigt.
10. Entwicklungszusammenarbeit OeME-Projekte 2022.
Die Beiträge in der Höhe von Fr. 390 000.– zugunsten verschiedener Projekte werden genehmigt.
11. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 29. November 2021; Gleichbehandlung beim Unterhalt für alle Liegenschaften im Verwaltungsvermögen. Die Motion wird abgelehnt.
12. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 29. November 2021; christliche Grundsätze (Nächstenliebe, Empathie, Toleranz und Vergebung).
Der Umwandlung der Motion in ein Postulat wird zugestimmt mit gleichzeitiger Abschreibung.
13. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 29. November 2021; Liste Vorstösse Grosser Kirchenrat. Das Postulat wird angenommen.
14. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 29. November 2021; Liegenschaft Jungfraustrasse 19.
Das Postulat wird angenommen.
Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art.60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3601 Thun, einzureichen.
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