Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
09.06.2022 Kirchliche PublikationenErlass Reglement Spezialfinanzierung für kirchgemeindeübergreifende Projekte
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Grosse Kirchenrat (GKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun das Reglement Spezialfinanzierung für kirchgemeindeübergreifende Projekte erlassen hat. Dieses ersetzt die bisherige Verordnung über das Legat Konto-Nr. 20920.01.
Das erlassene Reglement tritt per 1. Juli 2022 in Kraft, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden.
Gegen den Beschluss des GKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regie-rungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 31. Mai 2022
Der Kleine Kirchenrat
