Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
10.11.2022 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV vom 25. April 2012; Aufhebung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV an seiner Sitzung vom 9. März 2022 genehmigt hat.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Kirchgemeinderat Steffisburg
