Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
10.11.2022 Kirchliche PublikationenVerordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen; Genehmigung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die neue Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 genehmigt hat. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Erlass tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.
Kirchgemeinderat Steffisburg
