Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
22.12.2022 Kirchliche PublikationenPersonalverordnung; Teilrevision
Der Kirchgemeinderat hat am 14. Dezember eine Teilrevision der Personalverordnung vom 22. Mai 2013 genehmigt. Der geänderte Erlass kann auf der Kirchgemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Erlass tritt unter Vorbehalt allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Kirchgemeinderat