Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun
06.04.2023 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Beiträge für KUW-Projekte und Lager
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 13. März 2023 die Änderung der Verordnung über die Beiträge für KUW-Projekte und Lager genehmigt hat (Erhöhung Gemeindebeitrag).
Diese Änderung der Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2023 in Kraft.
Gegen den Beschluss des KKR kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 28. März 2023
Der Kleine Kirchenrat
