Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun; Rechtsetzung
04.05.2023 Kirchliche PublikationenVerordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun:
Inkraftsetzung
Bekanntmachung nach Art. 45 der Gemeindevorordnung des Kantons Bern:
Der Kirchgemeinderat der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Thun hat am 14. Februar 2023 die Teilrevision der Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun mit Inkraftsetzung auf 1. März 2023 genehmigt.
Der Erlass kann jeweils vormittags bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenstrasse 7, Thun (verwaltung@kath-thun.ch, Telefon 033 225 03 50) eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Der Kirchgemeinderat
