Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun; Rechtsetzung

  04.05.2023 Kirchliche Publikationen

Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun:
Inkraftsetzung

Bekanntmachung nach Art. 45 der Gemeindevorordnung des Kantons Bern:
Der Kirchgemeinderat der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Thun hat am 14. Februar 2023 die Teilrevision der Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun mit Inkraftsetzung auf 1. März 2023 genehmigt.

Der Erlass kann jeweils vormittags bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenstrasse 7, Thun (verwaltung@kath-thun.ch, Telefon 033 225 03 50) eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.

Der Kirchgemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote