Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars
04.02.2018 KonkursamtlichesSchuldner: Dengg Rolf, geb. 19. Oktober 1957, von Spiez, Seestrasse 361, 3658 Merligen, Inhaber der Einzelfirma «Office für Büroarbeiten, Rolf Dengg», Mittlere Strasse 41, 3600 Thun.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan: Vom 3. bis 23. August 2017.
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar: Vom 3. bis 13. Augst 2017.
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger bei Vermeidung des Ausschlusses Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
