Konkurseröffnung

  04.02.2018 Konkursamtliches

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Schuldnerin: Dinett Holding AG, Sigriswilstrasse 15, 3654 Gunten, weitere Adresse Stöckliweg 15, 3604 Thun.

Konkurseröffnung: 14. Juli 2017.

Eingabefrist bis: 30. Dezember 2017.

Eigentümerin der folgenden Liegenschaften:

Oberhofen am Thunersee GBB-Nr. 259
Blochstrasse 40, Wohnhaus, Hinderblooch
Plan Nr. 4109
– Gebäude, 220 m2
– Gartenanlage, 580 m2
Amtlicher Wert Fr. 2 368 100.–

Oberhofen am Thunersee GBB-Nr. 1573
Hinderblooch
Plan Nr. 4109
– Gartenanlage, 154 m2
Amtlicher Wert Fr. 0.–

Verwertung der Aktiven
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden.

Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.

Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland


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