Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars
04.02.2018 KonkursamtlichesSchuldner: Locher Werner, geb. 4. Februar 1958, von Hasle b. Burgdorf BE, Schreinermeister, Gässli 2, 3636 Forst, Inhaber der nicht im Handelsregisteramt eingetragenen Einzelfirma «Werner Locher, Schreinerei», Feldheimstrasse 4, 3600 Thun.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan: Vom 25. Januar bis 13. Februar 2018.
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar: Vom 25. Januar bis 3. Februar 2018.
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger bei Vermeidung des Ausschlusses Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
