Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars
07.06.2018 KonkursamtlichesAusgeschlagene Verlassenschaft der Berger Esther (-Wälti), geb. 23. Mai 1961, von Linden, whft. gew. Sigriswilstrasse 146, 3655 Sigriswil, verstorben am 23. Dezember 2017.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan: Vom 7. bis 26. Juni 2018.
Auflage- und Anfechtungsfrist Inventar: Vom 7. bis 16. Juni 2018.
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger bei Vermeidung des Ausschlusses Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
