Verlassenschaftsliquidation – Eröffnung

  17.10.2018 Konkursamtliches

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Ausgeschlagene Verlassenschaft des Mürset Markus, geb. 3. November 1963, von Twann-Tüscherz BE, whft. gew. Dorfstrasse 1, 3652 Hilterfingen, verstorben am 4. November 2017.

Konkurseröffnung: 19. Januar 2018.

Eingabefrist bis: 18. November 2018.

Eigentümer des folgenden Grundstückes: DE Sörth Blatt 493, Einfamilienwohnhaus, Hauptstrasse 26, DE 57636 Sörth, Flur 17, Flurstück 103

Verwertung der Aktiven
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven des Schuldners sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden.
Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.

Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland


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