Löschung von Pfandtiteln (Art. 69 VZG)
15.01.2020 KonkursamtlichesErnst und Christine Bürki, Heimatort: Oberdiessbach BE; Staatsbürgerschaft: Schweiz; unbekannten Aufenthaltes; ehemals Auweg 45, 3627 Heimberg.
Anlässlich der am 19. September 2019 im Rahmen der betreibungsrechtlichen Grundstückverwertung durchgeführten Zwangsversteigerung sind folgende dem Betreibungsamt nicht eingereichte Pfandtitel ungedeckt geblieben und werden somit gelöscht:
Fr. 320 000.– Namen-Papier-Schuldbrief vom 7. März 2016/1738, 6. Pfandstelle lastend auf den Grundstücken Heimberg GBB-Nrn. 2000-7, 2000-8, 2000-9, 2023- 61, 2023-65 und 2023-66 (Gesamtpfandrecht).
Es wird ausdrücklich auf Art. 69 Absatz 2 der Verordnung über die Zwangsvollstreckung von Grundstücken verwiesen, wonach die Veräusserung oder Verpfändung der erloschenen Pfandtitel als Betrug strafbar wäre.
Betreibungsamt Oberland Dienststelle Oberland West Sig. M. Burkhalter, Stv. Leiter