Konkurseröffnung

  28.07.2022 Konkursamtliches

(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)

Schuldnerin: Bäckerei Confiserie Galli AG, Frutigenstrasse 13, 3600 Thun.

Konkurseröffnung: 15. Juni 2022.

Eingabefrist Forderungen bis: 28. August 2022.

Verfügung: Folgende Sachen haben Dritte zu Eigentum angesprochen:
– 1 Kühlschrank Gastronorm Sagi NE70P-OPIK, SN 13122621803 (Inv.-Nr. 125)
Konkursamtliche Schatzung Fr. 500.–
– 1 Cooler Standard S. Pellegrino, SN C78943200311056 (Inv.-Nr. 40)
Konkursamtliche Schatzung Fr. 400.–
– 13 Spiegelfenster (Inv.-Nr. 49) Konkursamtliche Schatzung je Fr. 150.– Fr. 1950.–
– 1 Backschrank Hein Luxrotor Stikkenofen (Inv.-Nr. 1)
Konkursamtliche Schatzung Fr. 20 000.–
– 1 Winterhalter Gerätespülmaschine UF-L Konkursamtliche Schatzung Fr. 2000.–
– 1 Lieferwagen VW T6 Transporter, Stamm-Nr. 222.330.452, Fahrgestell-Nr. WV1ZZZ7HZKH040478, 1. Inverkehrsetzung 28. November 2018 Konkursamtliche Schatzung Fr. 17 000.–
– Diverse Transportkisten der Pistor AG (als solche beschriftet) genaue Stückzahl ist nicht bekannt
Konkursamtliche Schatzung je Fr. 5.–
– 1 Handscanner der Pistor AG
Konkursamtliche Schatzung Fr. 100.–

Aufgrund offenbarem Interesse der Masse werden die Sachen den Drittansprechern sofort herausgegeben.

Gegen diese Verfügung kann innert einer Frist von 10 Tagen seit deren Zustellung beim Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 17 SchKG), Das Begehren hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

Verwertung der Aktiven
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen, das heisst bis 6. August 2022, bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, Schloss 4, Postfach, 3800 Interlaken, zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland


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