Kredit Ersatz Fenster und Aussentüren sowie Sanierung Flachdach bei der Liegenschaft Mösli 6; fakultatives Referendum

  18.12.2025 Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil gibt, gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung (GO) bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 einen Kredit von Fr. 175 000.– für den Ersatz der Fenster und Aussentüren sowie für die Sanierung des Flachdachs bei der Liegenschaft Mösli 6 genehmigt hat. Gestützt auf Art. 16 Abs. 1 Bst. a GO unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Kredit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist:
24. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026

Einsenden an: Gemeindeverwaltung
Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil

Öffentliche Auflage Die Unterlagen liegen 30 Tage, d.h. vom 24. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf.
Der Gemeinderat


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