Landumlegung Wattenwil Auflage der Gründungsakten

  05.11.2026 Wattenwil

Der Wasserbauverband Obere Gürbe legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern (ASP) und gestützt auf Artikel 30 bis 33 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) vom 16. Juni 1997, sowie Artikel 18 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) vom 5. November 1997, in der Zeit vom 9. November bis 10. Dezember 2026 in der Gemeindeverwaltung Wattenwil folgende Akten öffentlich auf:

Perimeter (einsprachefähig):
– Plan des Beizugsgebietes (Perimeterplan) 1:5000
– Eigentümer- und Flächenverzeichnis
Perimeter zur Mitwirkung liegen auf
(nicht einsprachefähig):
– Vorprojekt mit technischem Bericht und Planbeilagen 1:5000 zur Orientierung liegen auf
(nicht einsprachefähig):
– Kantonale Amts- und Fachberichte zum Vorprojekt
– Interessenabwägung der Abteilung
Strukturverbesserungen und Produktion zum kantonalen Mitberichtsverfahren
– Statuten der Genossenschaft im Entwurf

Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Die Auflageakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wattenwil eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, Postfach 98, 3665 Wattenwil, einzureichen.
Wer nicht Einsprache erhebt, hat den Auflageakten zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung Wattenwil ist geöffnet:
Montag: geschlossen
Dienstag: 8.00 –12.00 / 14.00 –18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.00 –12.00 / 14.00 –16.00 Uhr
Freitag: 8.00 –13.00 Uhr

Am Donnerstag, 19. November, findet um 20.00 Uhr in der Aula der Mehrzweckanlage Hagen, Hagenstrasse 7B, Wattenwil, eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.

Im Weiteren stehen Vertreter des Wasserbauverbandes, die Projektverfasser, sowie ein Vertreter der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) am Mittwoch, 25. November, 9.00 –11.30 Uhr, im Gemeindesaal des Feuerwehrgebäudes, Gewerbestrasse 2, Wattenwil und am Montag, 30. November, 19.00 – 21.00 Uhr, in der Aula der Mehrzweckanlage Hagen zur Auskunftserteilung bereit.

Aufgrund von Artikel 26 VBWG sind nach der Auflage alle rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen der einbezogenen Grundstücke grundsätzlich nur mit Bewilligung der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) zulässig.

Es sind dies insbesondere:
− rechtsgeschäftliche Handänderungen
− die Errichtung von Dienstbarkeiten und
Grundlasten
− die Begründung von Kaufrechten und limitierten Vorkaufsrechten am alten
Besitzstand
− Baugesuche

Blumenstein, 30. Oktober 2026
Wasserbauverband Obere Gürbe


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