Letztwillige Verfügung
04.09.2025 Allgemeine PublikationenNachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.
Müller geb. Graf Erika, geboren am 22. September 1950 in Basel BS, von Unterkulm AG, des Graf Emil und der Graf geb. Rudin Klara, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Kisslingweg 4, verstorben am 4. Juni 2025.
Letztwillige Verfügung eröffnet am 1. September 2025 durch die Einwohnerdienste Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 20. Oktober 2025 an die Einwohnerdienste Thun.
Thun, 1. September 2025
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri, Teamleiterin