Letztwillige Verfügung
25.05.2023 Allgemeine PublikationenNachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.
Horvath geb. Fabian Anna, geboren am 6. Oktober 1941 in Tokaj (Ungarn), von Thun BE, des Fabian Ferenc und der Fabian geb. Szopka Borbala, verwitwet, Rentnerin, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Berntorgasse 7, Venner-Zyro-Park, verstorben am 28. März 2023.
Letztwillige Verfügung eröffnet am 2. Mai 2023 durch die Einwohnerdienste Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 26. Juni 2023 an die Einwohnerdienste Thun.
Thun, 11. Mai 2023
Einwohnerdienste Thun
Sandra Luginbühl-Winkler
Stv.-Teamleiterin
