Neue Gemeindeerlasse
03.01.2025 Pohlern, PohlernIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit das Inkrafttreten der folgenden neuen Gemeindeerlasse öffentlich bekannt gemacht:
– Das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Pohlern am 14. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Aufgabenübertragung im Bereich der öffentlichen Sicherheit tritt per sofort in Kraft.
– Das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Pohlern am 13. Dezember 2024 beschlossene Gebührenreglement tritt per sofort in Kraft.
– Der vom Gemeinderat am 18. Dezember 2024 beschlossene Gebührentarif tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per sofort in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
Der Gemeinderat
