Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 , OberhofenGesuchsteller: Dick Eveline, Manuelstrasse 97, 3006 Bern.
Projektverfasser: saj architekten ag, Brunnhofweg 47, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Erstellung eines allseitig offenen Parkunterstandes auf best. Parkplätzen, Ersatz Fenster und Wintergartenverglasung seitlich, Abbruch Pflanzentrog bei südwestseitigem Balkon und Ergänzung der Balkonplatte, Innenausbau.
Standort / Parzelle: Obere Stadelstrasse 13, Parzelle Nr. 865.
Koordinaten: 2 618 500 / 1 175 110.
Nutzungszone: Überbauungsordnung UeO Stadel.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG. Unterschreiten des Gebäudeabstandes, Art. 212 A144 GBR. Unterschreiten des grossen Grenzabstandes gem. UeO Stadel.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Juni 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 10. Mai 2017
Bauverwaltung Oberhofen