Baupublikation Oberhofen

  04.02.2018 , Oberhofen

Gesuchsteller: Karin und Georg Senoner, Breitenweg 9, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Kocher Minder Architekten, Uttigenstrasse 20, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus mit Balkonerweiterung, Ersatz Wärmeerzeuger neu Luft-/Wasserwärmepumpe.
Standort / Parzelle: Blochstrasse 21, Parzelle Nr. 476.
Koordinaten: 1 175 470 / 2 618 070.
Nutzungszone: W1.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Juni 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Oberhofen, 10. Mai 2017

Bauverwaltung Oberhofen


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