Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 , OberhofenGesuchsteller: Marianne und Beat Fürst, Klösterliweg 1, 3653 Oberhofen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Montage eines Glasgeländers auf bestehender Terrasse (Balkonüberdachung des Dachgeschosses).
Standort / Parzelle: Klösterliweg 1, Parzelle Nr. 60.
Koordinaten: 1 175 470 / 2 618 070.
Nutzungszone: W2.
Ausnahmen: Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe, Art. 212 GBR.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Juli 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 1. Juni 2017
Bauverwaltung Oberhofen
