Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 , OberhofenGesuchsteller: VAREM AG, Peter-Merian-Strasse 54, 4002 Basel.
Projektverfasser: HABERSTROH AR-CHITEKTEN, Peter-Merian-Strasse 54, 4052 Basel.
Bauvorhaben: Vier Dreifamilienhäuser mit 12 Wohnungen; drei im Terrain eingelassene Geschosse mit 12 Wohnungen; Autoeinstellhalle; Wärmeentzug mittels Erdsonde; Gestaltungsfreiheit gemäss BauG Art. 75.
Standort / Parzelle: Längenschachen, Parzelle Nr. 656.
Koordinaten: 2 618 714 / 1 174 617.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone 1 W 1 / UeO «Alter Oberländerweg».
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Überschreiten des Höhenmasses über das massgebende Terrain von 1,20 m (GBR Art. 212 Abs. 2 b). Fällen und Ersatzpflanzung von kommunal geschützten Bäumen (NHG Art. 18 ff.).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA, Trennsystem. Gewässerschutzbereich Ao.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juli 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 19. Juni 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
