Feuerwehr Oberhofen Feuerwehrdienstpflicht 2018
04.02.2018 , OberhofenIm Jahre 2018 sind alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Jahrgänge 1966 bis und mit 1999 dienstpflichtig. Erfüllt wird die Dienstpflicht durch aktive Dienstleistung in den Feuerwehrdiensten oder durch Bezahlung der Ersatzsteuer.
Die Feuerwehrdienste sind auf motivierte und an der Sache interessierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Ausbildung im Bereich Feuer- und Elementarschadensbekämpfung, Prävention und Selbstrettung an. Gegenseitige Hilfsbereitschaft und Kameradschaft sind uns ebenfalls sehr wichtig und werden dementsprechend gepflegt.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, dann freuen wir uns, Ihnen am Dienstag, 31. Oktober 2017, um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin Oberhofen die Aufgaben als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann näher vorzustellen.
Interessentinnen und Interessenten, die am 31. Oktober 2017 nicht dabei sein können, wenden sich bitte schriftlich oder mündlich bis 30. Oktober 2017 an Herrn Stefan Bünzli, Länggasse 4b, 3653 Oberhofen, Tel. 033 243 14 25.
Termine für Interessenten / Neueintretende:
Dienstag, 31. Oktober 2017, 19.30–21.30 Uhr:
Vorstellung, Einführung und Ausrüstung.
Die Feuerwehrkommission
