Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen
04.02.2018 , OberhofenBudgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 12. September 2017 in Anwendung von Art. 15 Abs. 6 sowie Art. 26 des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:
Der ausgeglichene Voranschlag 2018 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 5 062 450.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 404 800.–.
Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis zum 14. November 2017 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeverbandsversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.
Oberhofen, 27. September 2017
Gemeindeverbandsrat Oberhofen
