Ordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , OberhofenMontag, 20. November 2017, 20.00 Uhr, Halle am Riderbach, Oberhofen
Traktanden
1. Sanierung Strandbad; Genehmigung Projekt
und Verpflichtungskredit von Fr. 730 000.–
2. Finanzplan 2017–2022; Kenntnisnahme
3. Budget 2018; Genehmigung
4. Orientierungen
4.1 Sanierung Aufbahrungshalle; Kreditabrechnung
4.2 Werkleitungen Schneckenbühlstrasse; Kreditabrechnung
4.3 Legislatur- und Massnahmenplanung 2018 bis 2021
4.4 Urnenabstimmung Hochwasserschutz Riderbach
4.5 Liegenschaft «Turmhaus»
4.6 Liegenschaft «Schlössli»
4.7 Überbauungsordnung «Barell-Gut»
5. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch auf der Website www.ober hofen.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen am Thunersee angemeldet sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Oberhofen, 19. Oktober 2017
Gemeinderat Oberhofen
