Ersatzwahl Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident vom 10. Juni 2018 (Majorz)

  21.02.2018 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen hat für den 10. Juni 2018 eine Ersatzwahl (Urnenwahl) für das Gemeindepräsidium angeordnet. Der zweite Wahlgang findet am 1. Juli 2018 statt.

Gemäss Art. 53 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis zum 12. Montag vor der Wahl, d.h. bis spätestens Montag, 19. März 2018, 12.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung Oberhofen einzureichen.
Die Wahlvorschläge haben gemäss Art. 53 ff. des Wahl- und Abstimmungsreglements folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.

2. Die Wahlvorschläge müssen Namen und Vornamen, Jahrgang, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

3. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

4. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

Das Formular für die Wahleingabe kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Oberhofen, 9. Februar 2018

Gemeinderat Oberhofen


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