Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses: GeringfügigeÄnderung der Überbauungsordnung (UeO) «Hotel Elisabeth»

  19.04.2018 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. April bis 11. Mai 2018, am Empfangssschalter der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erhoben werden (im Doppel).

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2017, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberhofen, 9. April 2018

Gemeinderat Oberhofen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote