Ordentliche Gemeindeversammlung
19.04.2018 , OberhofenMontag, 14. Mai 2018, 20.00 Uhr, Halle am Riderbach, Oberhofen
Traktanden
1. Neugestaltung Friedhofanlage; Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit von Fr. 380 000.–
2. Genehmigung Übertragungsreglement über die Gemeindeführung bei Katastrophen und Notlagen und Aufhebung Reglement für ausserordentliche Lagen für die Gemeinde Oberhofen vom 11. September 2005
3. Wertberichtigung gefährdete Steuerguthaben; Genehmigung Nachkredit von Fr. 332 000.–
4. Datenschutzbericht 2017; Genehmigung
5. Orientierungen
5.1 Jahresrechnung 2017
5.2 Sanierung Aufbahrungshalle; Kreditabrechnung
5.3 Werkleitungen Schneckenbühlstrasse; Kreditabrechnung
5.4 Legislatur- und Massnahmenplanung 2014 bis 2017; Schlussbericht 5.5 Legislatur- und Massnahmenplanung 2018 bis 2021
5.6 Urnenabstimmung Hochwasserschutz Riderbach
5.7 Projekt Strategie «Turmhaus»
5.8 Liegenschaft «Schlössli»; Massnahmenplanung
5.9 Überbauungsordnung «Barell-Gut»
5.10 schulraum 2020; Teilprojekt Friedbühl
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden, insbesondere das Übertragungsreglement über die Gemeindeführung bei Katastrophen und Notlagen, liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.oberhofen.ch abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen am Thunersee angemeldet sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Oberhofen, 9. April 2018
Gemeinderat Oberhofen