Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (UeO) «Hotel Elisabeth» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
14.06.2018 , OberhofenBekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (UeO) «Hotel Elisabeth» am 6. Juni 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 11. Juni 2018
Gemeinderat Oberhofen
