Übertragungsreglement über die Gemeindeführung bei Katastrophen und Notlagen

  11.07.2018 , Oberhofen

Die Gemeindeversammlung Oberhofen hat am 14. Mai 2018 das neue Übertragungsreglement über die Gemeindeführung bei Katastrophen und Notlagen genehmigt und das Reglement für ausserordentliche Lagen für die Gemeinde Oberhofen vom 11. September 2005 aufgehoben. Die Genehmigung wird der Bevölkerung hiermit zur Kenntnis gebracht, Artikel 45 kantonale Gemeindeverordnung. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www. oberhofen.ch eingesehen werden.

Oberhofen, 12. Juli 2018

Gemeinderat Oberhofen


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