Burgergemeinde Oberhofen am Thunersee
19.09.2018 , OberhofenOrganisationsreglement, Teilrevision
In der Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Burgergemeinde Oberhofen am 28. Mai 2018 beschlossene Teilrevision von Art. 4 und Art. 55 unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Gegen den Beschluss der Versammlung kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Oberhofen, 15. September 2018
Der Burgerrat
