Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  25.10.2018 , Oberhofen

Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 17. Oktober 2018 in Anwendung von Art. 15 Abs. 6 sowie Art. 26 des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Der ausgeglichene Voranschlag 2019 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4 882 200.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 370 700.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00 bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis zum 4. Dezember 2018 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeverbandsversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 22. Oktober 2018

Gemeindeverbandsrat Oberhofen


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