Burgergemeinde Oberhofen

  22.11.2018 , Oberhofen

Organisationsreglement, Teilrevision, Genehmigung
In der Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Burgerversammlung der Burgergemeinde Oberhofen am 28. Mai 2018 beschlossene Teilrevision von Art. 4 und Art. 55 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft tritt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 13, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden.

Oberhofen, 15. November 2018

Der Burgerrat


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