Erhöhung Kurtaxe per 1. Januar 2019

  19.12.2018 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen hat an der Sitzung vom 16. Mai 2018 die Erhöhung der Kurtaxe nach Gebührentarif im Kurtaxenreglement Art. 4 Ziff. 3 genehmigt. Die Genehmigung wird der Bevölkerung hiermit zur Kenntnis gebracht, Artikel 45 kantonale Gemeindeverordnung. Sie tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.

Oberhofen, 20. Dezember 2018

Gemeinderat Oberhofen


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