Revision Organisationsverordnung; Inkrafttreten
05.12.2018 , OberhofenIn Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Oberhofen an seiner Sitzung vom 21. November 2018 eine Revision der Organisationsverordnung vorgenommen hat. Diese tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.
Oberhofen, 27. November 2018
Gemeinderat Oberhofen