Ausserordentliche Burgergemeindeversammlung
20.02.2019 , OberhofenMontag, 25. Februar, 20.15 Uhr, im Forsthaus Blochbuche, 3653 Oberhofen
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 30. November 2018, Genehmigung
2. Kauf einer weiteren Wohneinheit
3. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 30. November 2018 liegt bei der Burgerschreiberei vom 31. Januar 2019 bis 21. Februar 2019 öffentlich auf. Telefonische Anmeldung bei der Burgerschreiberei, Tel. 033 243 25 67, ist erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen. Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.bur gergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Mitfahrgelegenheit zum Forsthaus:
Abfahrt 19.45 Uhr ab Rebleutenplatz.
Der Burgerrat