Korrektur Beginn Versammlung

  24.04.2019 , Oberhofen

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 13. Mai 2019, 20.00 Uhr, Halle am Riderbach, Oberhofen

1. Werkleitungen Riderweg; Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit von Fr. 264 250.–
2. Werkleitungen Schulthesserstrasse; Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit von Fr. 357 000.–
3. Erhöhung Gesamtstellenprozente Gemeindeverwaltung um 200% ab 1. Juli 2019; Genehmigung
4. Schenkung Hängebrücke Riderbach von der Frutiger AG;
Konsultativabstimmung
5. Datenschutzbericht 2018; Genehmigung
6. Orientierungen
6.1 Jahresrechnung 2018
6.2 Verkehrsmassnahmen Aebnitstrasse
6.3 Detailerschliessung Hinterbühl
6.4 Sanierung Schulhaus Friedbühl
6.5 Teilrevision Baureglement
6.6 Urnenabstimmung Hochwasserschutzmassnahmen Riderbach
6.7 Legislatur- und Massnahmenplanung 2018 bis 2021; Zwischenbericht
7. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch auf www.oberhofen.ch abrufbar.

Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird sämtlichen Haushaltungen zugestellt.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun einzureichen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen angemeldet sind.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Oberhofen, 11. April 2019

Gemeinderat Oberhofen


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