Öffentliche Planauflage

  08.05.2019 , Oberhofen

Überbauungsordnung (UeO) Detailerschliessung Hinterbühl und Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Detailerschliessung Hinterbühl und Baubewilligung, bestehend aus
– Baugesuchsformulare
– Situationsplan Verkehr
– Längenprofilplan
– Querprofilplan
– Landerwerbsplan
– Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanverordnung vom 15. März 2019
– Technischer Bericht vom 15. März 2019
– Kanalisationskatasterplan zur öffentlichen Auflage.

Hinweisende Unterlagen:
– Mitwirkungsbericht vom 24. August 2018
– Vorprüfungsbericht vom 17. Januar 2019

Die Einspracheverhandlungen finden zwischen 24. Juni und 5. Juli 2019 statt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. Mai 2019 bis 3. Juni 2019, bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind gestützt auf Art. 60 Abs. 2 BauG innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich und begründet im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen.

Sämtliche Auflageakten können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Oberhofen am Thunersee eingesehen werden (www.ober hofen.ch).

Oberhofen, 29. April 2019

Gemeinderat


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