Hundetaxe 2019

  14.08.2019 , Oberhofen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Oberhofen muss für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese ist im Gebührentarif auf Fr. 100.–, in der Landwirtschaftszone auf Fr. 60.– festgelegt. Hundehalter, die seit August 2018 neu zugezogen sind oder seit diesem Zeitpunkt einen Hund erworben haben oder kein Tier mehr besitzen, sind gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

Nachdem die obligatorische Tollwutimpfung abgeschafft worden ist, muss der Impfausweis der Gemeindeverwaltung nicht mehr vorgelegt werden. Wie im Vorjahr werden wir den uns bekannten Hundebesitzern/-innen die Rechnung direkt zustellen.

Sollten Sie keinen Hund mehr besitzen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und die Hundemarke an uns zurückzusenden. Besten Dank.

Gemeindeverwaltung


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