Öffentliche Mitwirkung; Überbauungsordnung Barell-Gut
14.08.2019 , OberhofenDer Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung Oberhofen mit der Revision des Baureglements und der Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das revidierte Baureglement, der Zonenplan «Gewässerräume» sowie der Erläuterungsbericht (zur Information) liegen während dreissig Tagen, vom 15. August bis und mit 16. September 2019, öffentlich auf. Während der Auflagefrist können Interessierte schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, zu richten.
Oberhofen, 15. August 2016
Gemeinderat