Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES und ZPV

  14.08.2019 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen hat an der Sitzung vom 7. August 2019 die Revision der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES und ZPV genehmigt. Die Genehmigung wird der Bevölkerung hiermit zur Kenntnis gebracht, Artikel 45 kantonale Gemeindeverordnung. Sie tritt per 1. August 2019 in Kraft. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www. oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberhofen, 15. August 2019

Gemeinderat Oberhofen


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