Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  16.10.2019 , Oberhofen

Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 2. Oktober 2019 in Anwendung von Art. 15 Abs. 6 sowie Art. 26 des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Der ausgeglichene Voranschlag 2020 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4 793 842.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 392 900.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00 bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis zum 26. November 2019 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeverbandsversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 10. Oktober 2019

Gemeindeverbandsrat Oberhofen


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